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strohhalm.org / Archiv / E-Business / Eintrag lesen

online Einzugsermächtigung

  1. online Einzugsermächtigung

    RettH 29. November 2003, 23:34

    Moin.

    Ich möchte in kürze Webhosting in meinen Leistungskatalog aufnehmen. Primär für meine Kunden, aber auch für Bekannte / Freunde und jeder der will. ;-) Aber alles im kleinen Stil. Nun habe ich eine Frage.

    Ich möchte als Zahlungsmethode das Lastschriftverfahren anbieten (mit meiner Bank soweit geklärt). Wie man ja weiss brauch man ja eine Einzugsermächtigung unterschrieben. Wie machen es die Anbieter wie Amazon? Den habe ich z.B. nie eine schriftlich per Post/Fax gegeben nur online halt.

    Mich würde mal die rechtliche Seite interessieren, wenn ein Klick auf "Ich akzeptiere das Lastschriftverfahren gemäss den AGBs"-Button erfolgt. Reicht das aus?


    Fragende Grüße

  2. Re: online Einzugsermächtigung

    wwdent 30. November 2003, 09:48

    Imho reicht es aus, wenn das "virtuell" genehmigt wird. Da einer Lastschrift ohne Begründung innerhalb von 6 Wochen nach Valutierung widersprochen werden kann, ist es für den Kunden praktisch risikolos (weniger für Dich).

    Du solltest aber in jedem Fall eine SSL-Verschlüsselung, dort wo sensible Kontoinformationen eingetragen werden sollen, implementieren und das auch dem Kunden kommunizieren, weil es gilt, eine gewisse Hemmung bei der Übertragung von sensiblen Daten via WWW zu überwinden.

    Gruß,
    WW

  3. Re: online Einzugsermächtigung

    RettH 30. November 2003, 12:13

    > Imho reicht es aus, wenn das "virtuell" genehmigt wird. Da einer Lastschrift ohne Begründung innerhalb von 6 Wochen nach Valutierung widersprochen werden kann, ist es für den Kunden praktisch risikolos (weniger für Dich).

    Aber wie sieht es aus, wenn ein Kunde eine Bestellung aufgibt, Lastschrift via Checkbox erlaubt, dann aus Gehässigkeit oder wie auch immer zurückbuchen lässt und sich bei der Bank beschwert ich hätte unrechtmässig eingezogen ohne "Erlaubnis"?

    Grüße

  4. Re: online Einzugsermächtigung

    drummerboy 30. November 2003, 13:29

    dann zieh' doch deine leistung auch zurück! du must ja nicht mal das paket löschen, aber z.b. sperren kannst du's doch auch (z.b. htaccess oder direkt in der apache-conf). leg's einfach auf eis bis zur einigung oder kündigung.

    drummerboy

  5. Re: online Einzugsermächtigung

    RettH 30. November 2003, 15:59

    Dass ich meine Leistungen sperre ist ja logisch - wenn nicht gezahlt wird. Nur wie siehts halt rechtlich aus, wenn er behauptet mir nie die Erlaubnis erteilt zu haben. Nachweisen kann ich nix (DB kann ja jeder nachträglich ändern)...

    Ich glaube ich (be)lasse es wohl besser bei einem echten Papier... ;o)

  6. Re: online Einzugsermächtigung

    wahsaga 01. Dezember 2003, 13:11

    hast du schon mal ueber bezahlung per paypal nachgedacht?
    ich finde, dass ist 'ne sehr angenehme zahlungsart, sowohl fuer den kunden, als auch fuer dich.
    hat den vorteil, dass du den geldeingang zeitnah siehst, kannst du evtl. sogar direkt dein system irgendwie daran anschliessen, so dass der zahlungseingang automatisch bearbeitet wird ...

  7. Re: online Einzugsermächtigung

    Torsten72 01. Dezember 2003, 14:58

    Rein rechtlich hast du da gar nichts, der Kunde kann das ewig (mehrere Jahre lang ) zurück ziehen, da du keine Unterschrift hast.

    Das ist numnmal das Problem mit den Lastschriften im Web.

 
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