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Vertragsstrafe

  1. Vertragsstrafe

    reinh. 30. September 2004, 14:33

    Hallo,

    ich soll und will Programmierarbeiten für ein Unternehmen als Freiberufler machen. Dazu gehört eine Geheimhaltungsvereinbarung die ich unterzeichnen soll. Dazu gehört ein Punkt "Vertragsstrafe". Der lautet wie folgt:

    "Für jeden Fall einer Verletzung der sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Verpflichtungen zahlt xxx an die yyy eine Vertragsstrafe in Höhe von mindestens Euro 25.000,--. Die yyy behält sich das Recht vor, einen höheren Schaden geltend zu machen."

    Ist das soweit korrekt und üblich? Hat jemand schon was ähnliches Unterzeichnet oder Erstellt? Insbesondere ist mit der Betrag zu hoch.

    Und:
    wie lange ist es mir _üblicherweise_ verboten mit Firmen, die ich über solche Jobs kennenlerne, eigene Geschäftliche Verbindung aufzubauen? (6 Monate/12 Monate ?)

    Oder wo find ich ein Juristen-Forum wo ich solche Fragen stellen kann?

    By
    Reinhard

  2. Re: Vertragsstrafe

    gooseman 01. Oktober 2004, 09:09

    Servus. Bin kein Anwalt, also nur meine Meinung:

    - Vertragsstrafen sind üblich, aber ich bezweilfe das die Höhe tatsächlich rechtsbindend isr. Im zweifelsfalle steht dem "bestraften" frei es zur Klage kommen zu lassen und dann wird das Gericht das Strafmass festlegen. Nach den geltenden Gesetzen und im Einzelfall.

    Wenn Dir der Betrag zu hoch ist, bespreche das mit Deinem Vertragspartner. Aber bedenke: Dir muss nachgewiesen werden das du Mist baust (egal ob du es getan hast oder man dir was anhängen will).

    - Die Kundenschutzklausel ist imho auch verbreitet und wird häufig auf 12-24 Monate vereinbart.

    ABER: Wenn du unsicher bist geh bittebitte damit zu einem Anwlat und lass dich aufklären. Du kannst i.d.R. einen Festpreis für die Beratung vereinbaren und die 75 - 300 EUR würde ich wirklich investieren, wenn du derartige Zweifel hast. Nach der Beratung solltest du nicht nur wissen was der vertrag taugt, sondern auch besser für die Zukunft gewappnet sein...

  3. Re: Vertragsstrafe

    reinh. 02. Oktober 2004, 18:04

    HAllo,

    danke für deine Meinung. Ich werd mich wohl an einen Anwalt wenden.

    By
    Reinhard

  4. Re: Vertragsstrafe

    tempa 02. Oktober 2004, 21:45

    Hi,

    je nach Auftrag kann die Vertragsstrafe 25.000 Euro sogar als günstig betrachtet werden. Was die Kundenschutzklausel anbelangt, so ist diese nicht so ernst zu nehmen, denn sie gilt in vielen Fällen als sittenwidrig, wenn kein adequater Ersatz für den Einkommensverlust geschaffen wird.

    Und länger als 6 Monate muss ein entsprechendes Auftragvolumen dagegen stehen. Einmal getroffen und dann ein Angebot erstellt und nie wieder gesehen rechtfertigt vermutlich keinen Kundenschutz.

    Allerdings gibt es so etwas wie Vertragsfreiheit und somit sollte man hier schon sich anwaltlich absichern. Es macht auch einen Unterschied, ob man Vollkaufmann ist also ein e.K. hinter dem Namen tragen darf, bzw. GF einer GmbH ist.

    Gruß tempa
    (Ohne Gewähr)

 
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