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Strohhalm Spendenkonto
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BLZ: 200 905 00
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timbec 19. Oktober 2004, 15:58
Hallo zusammen.
Wie sieht das eigentlich mit Rechnungen per Email aus?
Ich habe einen Kunden der darauf besteht Rechnungen per Post mit Unterschrift zu erhalten. Für mich ist das leider aber etwas umständlich da die nächste Postelle umständlich zu erreichen ist und dies mein einziger Kunde ist der sogesehen regelmäßig Post von mir erhält...
Deshalb die Frage ob eine Rechnung per E-Mail, in diesem Fall als pdf, ausreicht oder ob eine Unterschrift druntergesetzt sein muss?!
Gruß,
Tim
mut 19. Oktober 2004, 16:03
Moin,
also, auf kaum einer Rechnung wirst Du eine Unterschrift finden (achte mal drauf)... ABER: es ist meines Wissens nicht ohne weiteres gültig, Rechnungen überhaupt per mail zu verschicken (seit Anfang des Jahres) - mach Dich mal sachkundig...
Gruss,
Daniel
Earl 19. Oktober 2004, 16:42
Hallo,
und wenn du dich schlau gemacht hast, dann überleg dir mal, ob du den Kunden verärgern willst. Ich weiß nicht, wie der reagiert, wenn du ihm sagst: "Ätsch, ich muss das gar nicht postalisch machen"
Wenn der Kunde das will, dann nehm es halt mal hin. Du sagst ja selbst, dass es ein Einzelfall ist.
Gruß
Evita 19. Oktober 2004, 17:19
Hallo!
Eine elektronische Rechnung ohne gültige, verschlüsselte Signatur wird vom Finanzamt (egal ob deutsches oder österreichisches) meist nicht anerkannt. Seit dem Jahr 2000 gibt es dafür Gesetze:
http://www.jurpc.de/aufsatz/20020099.htm
http://www.jurpc.de/aufsatz/20010139.htm
http://www.signatur.rtr.at/de/legal/directive.html
http://www.internet4jurists.at/intern25.htm
Du als Rechnungsleger hast die Pflicht, eine Original-Rechnung samt Original-Unterschrift dem Kunden zu übermitteln.
Es grüßt, Evita (Angaben selbstverständlich ohne Gewähr)
wwdent 19. Oktober 2004, 17:44
Ich würde keine Rechnung mit Unterschrift verschicken, weil man schnell mal ein "Beitrag dankend erhalten" darüberschmieren kann. Und das war's dann mit der Bezahlung.
Tobias 19. Oktober 2004, 17:45
Wie bekommen den all die Firmen, die ihr Hosting z.B. bei 1&1, domainfactory und anderen haben ihre Rechnungen (die per Mail kommen) dann beim Finanzamt als Betriebsausgaben anerkannt?
Fragt sich,
Tobias
DukeXP 19. Oktober 2004, 23:16
> Evita:
> Du als Rechnungsleger hast die Pflicht, eine Original-Rechnung samt Original-Unterschrift dem Kunden zu übermitteln.
Rechnungen per Hand unterschreiben? Wie sollte sich denn so etwas in Firmen umsetzen lassen, die ihre Rechnungen bei externen Dienstleistern ausdrucken und versenden lassen? Im Handel wird i. d. R. lediglich bei Barzahlungen der Zahlungsempfang per Unterschrift auf der Rechnung bestätigt.
Evita 20. Oktober 2004, 09:56
Ihr habt Recht - meine Angaben beziehen sich auf Rechnungen an andere Personen die vorsteuerabzugsberechtigt sind.
http://www.boeb.at/Newsletter/spm/Elektronische%20Rechnungen%20und%20Vorsteuerabzug.pdf
Es grüßt, Evita